Für die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen in Hessen endet mit Vollendung des 60. Lebensjahres der aktive Feuerwehrdienst. Wenn es im dienstlichen Interesse liegt, kann die Dienstzeit auf Antrag bis zum 65. Geburtstag verlängert werden. Selbst hiernach kann in Einzelfällen eine Sonderregelung angewandt werden, wonach bis zum max. vollendeten 70. Geburtstag Tätigkeiten wie Ausbilder, Pressearbeit, logistische Unterstützung o.ä. ausgeübt werden können. Hiernach wechseln die Mitglieder der Einsatzabteilung, aber auch engagierte Musiker der musiktreibenden Abteilungen als Dank und Anerkennung ihrer jahrelangen Pflichttreue zum Feuerwehrwesen und zum Wohle der Allgemeinheit in die Alters- und Ehrenabteilung der jeweiligen Wehr.

Mitglieder, die aus gesundheitlichen Gründen oder nach langjähriger Dienstzeit vor vollendetem 60. Lebensjahr aus dem aktiven Dienst ausscheiden müssen, können ebenfalls in die Alters- und Ehrenabteilung übernommen werden. Hier besteht neben dem gruppeninternen Kontakt auch die Möglichkeit in kameradschaftlicher Verbundenheit am Geschehen und dem Förderverein in der Wehr teilzunehmen.

 

Informationen vom Land Hessen zur Alters- und Ehrenabteilung

Informationen vom Land Hessen zur Alters- und Ehrenabteilung